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Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Rückgabebedingungen

Verkaufsbedingungen und Konditionen


Europäische Sicherheit
Systems Limited - E2S-Warnsignale

Registrierungsnummer des Unternehmens: 2763350

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: GB578685665


1. AUSLEGUNG

1.1 Die Definitionen und Auslegungsregeln in dieser Bedingung gelten für die vorliegenden Bedingungen.

Käufer: die Person, Firma oder Gesellschaft, die die Waren von der Firma kauft.

Unternehmen: Europäische Sicherheitssysteme Limited

Vertrag: jeder Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Waren, der diese Bedingungen enthält.

Lieferort: der Ort, an dem die Lieferung der Waren gemäß Bedingung 4 zu erfolgen hat.

Waren: alle Waren, deren Lieferung an den Käufer durch das Unternehmen vertraglich vereinbart wurde (einschließlich aller Teile oder Teile von ihnen).

Geistige Eigentumsrechte: Alle Rechte an geistigem Eigentum, die dem Unternehmen zustehen, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Designrechte, Patente, Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Datenbankrechte und jede andere Form von geistigem Eigentum.
ein durch Gewohnheitsrecht erworbenes Eigentumsrecht.

1.2 Eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Gesetz ist eine Bezugnahme auf das Gesetz in seiner jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung aller Änderungen, Erweiterungen, Anwendungen oder Wiederinkraftsetzungen und schließt alle nachgeordneten Rechtsvorschriften ein, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft sind.

1.3 Wörter im Singular schließen den Plural und im Plural den Singular ein.

1.4 Eine Bezugnahme auf ein Geschlecht schließt die Bezugnahme auf das andere Geschlecht ein.

1.5 Die Überschriften der Bedingungen haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.

 

2. ANWENDUNG DER BEGRIFFE

2.1 Vorbehaltlich etwaiger Änderungen gemäß Bedingung 2.3 gilt der Vertrag zu diesen Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen (einschließlich aller Bedingungen, die der Käufer im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Verkäufer anzuwenden vorgibt).
Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder anderes Dokument).

2.2 Keine Bedingungen, die auf der Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument des Käufers vermerkt sind, mit diesem geliefert werden oder darin enthalten sind, werden Teil des Vertrages, nur weil auf dieses Dokument im Vertrag Bezug genommen wird.

2.3 Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe des Unternehmens, und jede Abweichung von diesen Bedingungen und jede Zusicherung bezüglich der Waren hat keine Wirkung, es sei denn, sie wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Direktor von
das Unternehmen. Der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen oder Zusicherungen verlassen hat, die von oder im Namen des Unternehmens gemacht oder abgegeben wurden und nicht im Vertrag aufgeführt sind. Nichts in dieser Bedingung schließt die Haftung des Unternehmens für arglistige Täuschung aus oder beschränkt sie.

2.4 Jede Bestellung oder Annahme eines Kostenvoranschlags für Waren durch den Käufer beim Unternehmen gilt als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren gemäß diesen Bedingungen.

2.5 Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung gilt erst dann als vom Unternehmen angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Unternehmen ausgestellt wird oder (falls früher) das Unternehmen die Waren an den Käufer liefert.

2.6 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass die Bedingungen seiner Bestellung und alle anwendbaren Spezifikationen vollständig und richtig sind.

2.7 Jedes Angebot wird auf der Grundlage abgegeben, dass kein Vertrag zustande kommt, bis das Unternehmen eine Auftragsbestätigung an den Käufer sendet. Jedes Angebot ist nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab seinem Datum gültig, vorausgesetzt, dass das Unternehmen es nicht vorher zurückgezogen hat.

 

3. ORDERS

3.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, per Fax oder E-Mail übermittelte Bestellungen zu akzeptieren, jedoch sollten solche Bestellungen immer am selben Tag vom Käufer schriftlich bestätigt und als "Bestätigung" gekennzeichnet werden. Alle Bestellungen, die nicht auf diese Weise gekennzeichnet sind, werden als neue Bestellungen behandelt, und der Käufer ist für die Folgen einer daraus resultierenden Duplikation verantwortlich.

3.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jede Bestellung oder jedes Angebot für eine Bestellung abzulehnen.

 

4. LIEFERUNG

4.1 Sofern das Unternehmen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, erfolgt die Lieferung der Waren am Geschäftssitz des Unternehmens.

4.2 Der Käufer muss die Waren innerhalb von 14 Tagen, nachdem das Unternehmen ihm mitgeteilt hat, dass die Waren zur Lieferung bereitstehen, abnehmen.

4.3 Alle vom Unternehmen angegebenen Termine für die Lieferung der Waren sind als Schätzung zu verstehen, und die Lieferfrist wird durch die Benachrichtigung nicht zu einer wesentlichen Bedingung. Wenn keine Termine angegeben werden, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

4.4 Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet das Unternehmen nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden (alle drei Begriffe schließen ohne Einschränkung reine wirtschaftliche Verluste, Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Wertminderung des Firmenwerts und ähnliche Verluste ein), Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren verursacht werden (selbst wenn diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurde), noch berechtigt eine Verzögerung den Käufer zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Verzögerung überschreitet 90 Tage.

4.5 Wenn der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung der Waren nicht annimmt, wenn sie zur Lieferung bereit sind, oder das Unternehmen nicht in der Lage ist, die Waren rechtzeitig zu liefern, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen vorgelegt hat:

(a) Das Risiko an den Waren geht auf den Käufer über;

(b) gelten die Waren als geliefert; und

(c) Das Unternehmen kann die Waren bis zur Lieferung einlagern, woraufhin der Käufer für alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben haftet (einschließlich,
ohne Einschränkung, Lagerung und Versicherung).

4.6 Der Käufer hat am Lieferort auf seine Kosten angemessene und geeignete Geräte und Arbeitskräfte für die Verladung der Waren bereitzustellen.

4.7 Eine Stornierung einer Bestellung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von einem Direktor des Unternehmens schriftlich angenommen wird. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Stornierung einer Bestellung abzulehnen. Insbesondere wird keine Stornierung von Bestellungen von Waren mit besonderen Anforderungen oder von Waren, die das Unternehmen normalerweise nicht auf Lager hat, akzeptiert, wenn die Herstellung oder Beschaffung solcher Waren durch das Unternehmen im Gange oder bereits abgeschlossen ist. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Stornogebühr von 25 % für Standardprodukte und 80 % für Produkte mit besonderen Anforderungen oder solche, die normalerweise nicht auf Lager sind, zu erheben.

 

5. NICHT LIEFERBAR

5.1 Nimmt der Kunde die Waren nicht zu dem im Vertrag festgelegten Termin ab oder verweigert er die Abnahme, so haftet er dem Unternehmen gegenüber für alle Verluste, die durch ein solches Versäumnis oder eine solche Verweigerung entstehen, sowie für alle dem Unternehmen dadurch entstehenden Kosten und/oder eine angemessene Gebühr des Unternehmens für die Pflege und Verwahrung der Waren, unabhängig davon, ob er ausdrücklich zur Abnahme der Waren aufgefordert wurde oder nicht.

5.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jede Bestellung zu stornieren oder die Lieferung auszusetzen, wenn der Kunde in Verzug ist oder zahlungsunfähig wird. Unter solchen Umständen verliert der Käufer auch jegliches Recht auf den Besitz der Waren.

5.3 Die Menge einer Warensendung, wie sie vom Unternehmen beim Versand vom Geschäftssitz des Unternehmens aufgezeichnet wurde, gilt als schlüssiger Beweis für die Menge, die der Käufer bei der Lieferung erhalten hat, es sei denn, der Käufer kann einen schlüssigen Beweis für das Gegenteil erbringen.

5.4 Das Unternehmen haftet nicht für die Nichtlieferung von Waren, es sei denn, der Käufer benachrichtigt den Spediteur und gleichzeitig das Unternehmen schriftlich über die Nichtlieferung innerhalb von 21 Tagen nach dem Versanddatum auf dem Lieferschein.
Die Rechnung des Unternehmens.

5.5 Im Falle eines teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung muss der Käufer;

            (a)
Innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung ist eine schriftliche Benachrichtigung an jeden Spediteur und an die
gleichzeitig das Unternehmen schriftlich benachrichtigen; und

            (b)
innerhalb von 7 Tagen eine Reklamation bei einem Spediteur einzureichen oder besondere Vereinbarungen zu akzeptieren, die das Unternehmen im Namen des Käufers treffen kann.

5.6 Jegliche Haftung des Unternehmens für die Nichtlieferung der Waren beschränkt sich auf den Ersatz der Waren innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder auf die Ausstellung einer Gutschrift zum anteiligen Vertragssatz gegen jede Rechnung, die für diese Waren erstellt wurde.
Waren.

 

6. RISIKO/TITEL

6.1 Die Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf das Risiko des Käufers über.

6.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn das Unternehmen alle ihm geschuldeten Beträge in voller Höhe (in bar oder in frei verfügbaren Mitteln) erhalten hat:

(a) die Waren; und

(b) alle anderen Beträge, die dem Unternehmen vom Käufer aus irgendeinem Grund geschuldet sind oder werden.

6.3 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer verpflichtet:

(a) die Waren auf treuhänderischer Basis als Verwahrer des Unternehmens zu halten;

(b) die Waren (ohne Kosten für das Unternehmen) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder eines Dritten so zu lagern, dass sie jederzeit als Eigentum des Unternehmens erkennbar bleiben;

(c) keine Kennzeichnung oder Verpackung der Waren zu zerstören, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen; und

(d) die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie im Namen des Unternehmens zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens zu versichern. Auf Verlangen muss der Käufer dem Unternehmen die Versicherungspolice vorlegen.

6.4 Der Käufer darf die Waren vor dem Eigentumsübergang und vor der vollständigen Bezahlung nur unter den folgenden Bedingungen weiterverkaufen:

(a) Die Veräußerung erfolgt im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Käufers zum vollen Marktwert; und

(b) ein solcher Verkauf ist ein Verkauf des Eigentums des Unternehmens, bei dem der Käufer als Beauftragter für das Unternehmen handelt; der Käufer ist dem Unternehmen als Beauftragter und Treuhänder für alle Gelder verantwortlich, die er als Ergebnis des Verkaufs erhält
Wiederverkauf.

6.5 Das Unternehmen ist berechtigt, die Zahlung für die Waren zurückzufordern, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht auf das Unternehmen übergegangen ist.

6.6 Der Käufer erteilt dem Unternehmen, seinen Vertretern und Mitarbeitern die unwiderrufliche Erlaubnis, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Waren gelagert sind oder gelagert werden können, um sie zu inspizieren, oder, falls das Recht des Käufers auf
der Besitz beendet ist, um sie wiederzuerlangen.

6.7 Kann das Unternehmen nicht feststellen, ob es sich bei einer Ware um die Ware handelt, für die das Recht des Käufers auf Besitz erloschen ist, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Waren der verkauften Art verkauft hat
vom Unternehmen an den Käufer in der Reihenfolge, in der sie dem Käufer in Rechnung gestellt wurden.

6.8 Bei Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, bleiben die in dieser Bedingung 6 enthaltenen Rechte des Unternehmens (nicht aber die des Käufers) bestehen.

 

7. PREIS

7.1 Alle Preise können ohne Vorankündigung geändert oder zurückgezogen werden.

7.2 Alle Preise in Bezug auf Bestellungen für Terminlieferungen unterliegen dem Recht des Unternehmens, sie zu ändern.

7.3 Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk. Transport und Verpackung werden berechnet.

7.4 Alle Waren werden zu den am Tag des Versands geltenden Preisen berechnet, es sei denn, das Unternehmen hat schriftlich etwas anderes vereinbart, und alle Bestellungen werden vom Unternehmen in diesem Sinne angenommen.

7.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

7.6 Für alle Bestellungen wird eine Mindestbestellgebühr erhoben, die in der aktuell veröffentlichten Preisliste angegeben ist. Die Kosten für Transport und Verpackung werden gegebenenfalls zusätzlich berechnet.

7.7 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Versandart zu bestimmen, es sei denn, der Käufer gibt ein Versandmedium vor; zusätzliche Kosten, die durch besondere Versandanweisungen entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

7.8 Die Preise gelten für die in der Preisliste angegebene Menge, und jede Reduzierung kann sich auf den berechneten Preis auswirken. 

 

8. ZAHLUNG

8.1 Vorbehaltlich der Bedingung 8.4 ist die Zahlung des Preises für die Waren in Pfund Sterling fällig.

8.2 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die vollständige Zahlung bei Erhalt einer Bestellung zu verlangen.

8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn das Unternehmen freigegebene Gelder erhalten hat.

8.4 Alle Zahlungen, die im Rahmen des Vertrages an das Unternehmen zu leisten sind, werden ungeachtet einer anderen Bestimmung sofort bei dessen Beendigung fällig.

8.5 Der Käufer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrages fälligen Zahlungen in voller Höhe und ohne Abzug zu leisten, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Skonto, Nachlass oder anderweitig, es sei denn, der Käufer verfügt über einen gültigen Gerichtsbeschluss, der eine
einen Betrag in Höhe dieses Abzugs, der vom Unternehmen an den Käufer zu zahlen ist.

8.6 Wenn der Käufer es versäumt, dem Unternehmen eine gemäß dem Vertrag fällige Summe zu zahlen, ist der Käufer verpflichtet, dem Unternehmen Zinsen auf diese Summe ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung zu einem Zinseszinssatz von 2 % pro Monat auf alle überfälligen Rechnungen zu zahlen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Zinsen gemäß dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 zu verlangen.

 

9. QUALITÄT / GARANTIE

9.1 Alle von der Firma hergestellten Waren werden dem Käufer nur in dem nachstehend genannten Umfang gegen Mängel garantiert, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind, vorausgesetzt, die Waren haben nicht unter
unsachgemäße Behandlung, Unachtsamkeit, Veränderung oder Eingriff. Die Garantie gilt nur für Produkte, die für die Verwendung in Anwendungen und unter Umgebungsbedingungen installiert wurden, die vom Unternehmen als geeignet erachtet werden und den Spezifikationen entsprechen. Ausgeschlossen von der Garantie sind Lichtquellenkomponenten wie Xenon-Röhren, Glüh- oder Halogenlampen und Leuchtdioden.

Die Haftung des Unternehmens im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz eines oder mehrerer Teile, die sich innerhalb von 10 Jahren nach dem Rechnungsdatum als defekt erweisen. Die Entscheidung, ob repariert oder ersetzt wird, obliegt allein dem Unternehmen. Vor der Rücksendung von Waren muss das Unternehmen eine Auftragsnummer für die Rücksendung einholen.

9.2 Bei der Bestellung von Waren, die nicht von der Firma hergestellt wurden, gilt die Garantie des Herstellers dieser Waren, falls vorhanden. Speziell:

            (a) A151 - 2 Jahre

            (b) E2S22D, E2S28D, IS-pB1, K-SML05/10/15 - 1
Jahr

9.3 Wenn der Käufer im Geschäftsverkehr kauft, gelten alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind (mit Ausnahme der Bedingungen, die durch Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 impliziert sind), für
soweit dies gesetzlich zulässig ist, vom Vertrag ausgeschlossen.

9.4 Das Unternehmen haftet nicht für eine Verletzung der Garantie in Bedingung 9.1, es sei denn:

(a) der Käufer dem Unternehmen den Mangel schriftlich mitteilt, und zwar innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung, wenn der Mangel auf einen Transportschaden beim Spediteur zurückzuführen ist; und

(b) dem Unternehmen nach Erhalt der Mitteilung eine angemessene Gelegenheit gegeben wird, diese Waren zu prüfen, und der Käufer (wenn er vom Unternehmen dazu aufgefordert wird) diese Waren auf Kosten des Käufers an den Geschäftssitz des Unternehmens zurücksendet, damit die Prüfung dort stattfinden kann.

9.5 Das Unternehmen haftet nicht für eine Verletzung der Garantie in Bedingung 9.1, wenn:

(a) der Käufer die Waren nach dieser Mitteilung weiter verwendet oder

(b) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Unternehmens in Bezug auf die Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Waren oder (falls es keine gibt) die gute Handelspraxis nicht befolgt hat; oder

(c) der Käufer diese Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens verändert oder repariert.

 

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1 Vorbehaltlich Bedingung 4, Bedingung 5 und Bedingung 9 legen die folgenden Bestimmungen die gesamte finanzielle Haftung des Unternehmens (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Käufer fest:

(a) jeden Verstoß gegen diese Bedingungen;

(b) jede Verwendung oder jeder Weiterverkauf der Waren oder von Produkten, die Waren enthalten, durch den Käufer; und

(c) alle Zusicherungen, Erklärungen oder unerlaubten Handlungen oder Unterlassungen, einschließlich Fahrlässigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.

10.2 Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Unternehmens aus oder beschränkt sie:

(a) bei Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden; oder

(b) gemäß Abschnitt 2(3), Verbraucherschutzgesetz 1987; oder

(c) für einen Sachverhalt, für den es für das Unternehmen rechtswidrig wäre, seine Haftung auszuschließen oder ausschließen zu wollen; oder

(d) wegen Betrugs oder arglistiger Täuschung.

10.3 Vorbehaltlich der Bedingungen 10.1 und 10.2:

(a) Die Gesamthaftung des Unternehmens aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der geplanten Erfüllung des Vertrags entsteht, ist auf den Vertragspreis beschränkt; und

(b) Das Unternehmen ist dem Käufer gegenüber nicht haftbar für irgendwelche;

(i) reiner wirtschaftlicher Verlust; oder

(ii) entgangener Gewinn; oder

(iii) Geschäftseinbußen; oder

(iv) Erschöpfung des Geschäfts- oder Firmenwerts oder sonstiges; oder

(v) Ansprüche auf Schadenersatz für Folgeschäden
was auch immer (wie auch immer verursacht), die sich aus oder in Verbindung mit dem
Vertrag; oder

(vi) indirekte Verluste.

 

11. ZUWEISUNG

11.1 Das Unternehmen kann den Vertrag oder einen Teil davon an eine beliebige Person, Firma oder Gesellschaft abtreten.

11.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung eines der Direktoren des Unternehmens abzutreten.

 

12. GEWALT MAJEURE

Die
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben oder den Vertrag zu kündigen oder die Menge der vom Käufer bestellten Waren zu reduzieren (ohne Haftung gegenüber dem Käufer), wenn es aufgrund von Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens liegen, an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert wird oder sich diese verzögert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Krieg oder nationaler Notstand, terroristische Handlungen, Proteste, Aufruhr, zivile Unruhen, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Epidemien, Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft einer der beiden Parteien betreffen oder nicht) oder Beschränkungen oder Verzögerungen, die Spediteure betreffen, oder die Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung von angemessenen oder geeigneten Materialien.

 

13. ALLGEMEINES

13.1 Jedes Recht und jedes Rechtsmittel des Unternehmens aus dem Vertrag lässt andere Rechte und Rechtsmittel des Unternehmens aus dem Vertrag oder anderen Verträgen unberührt.

13.2 Wird eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden, so gilt sie im Umfang der Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als abtrennbar, und die übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest der Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

13.3 Unterlässt oder verzögert das Unternehmen die Durchsetzung oder teilweise Durchsetzung einer Vertragsbestimmung, so kann dies nicht als Verzicht auf seine Rechte aus dem Vertrag ausgelegt werden.

13.4 Ein Verzicht des Unternehmens auf eine Verletzung oder Nichterfüllung einer Vertragsbestimmung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung und berührt in keiner Weise die übrigen Bestimmungen des Vertrags.

13.5 Die Vertragsparteien beabsichtigen nicht, dass eine Vertragsklausel gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von einer Person, die nicht Vertragspartei ist, durchgesetzt werden kann.

13.6 Das Zustandekommen, das Bestehen, der Aufbau, die Erfüllung, die Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrages unterliegen englischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.

13.7 Das Unternehmen verfolgt eine Politik der kontinuierlichen Forschung und Entwicklung, und wir behalten uns das Recht vor, Spezifikationen, Farben, Herstellungsmaterialien oder -methoden ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

 

 

14. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

14.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Waren sind Eigentum des Unternehmens. Der Käufer ist weder Eigentümer der geistigen Eigentumsrechte an den Waren noch erwirbt er ein Interesse an diesen Rechten, sei es im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen oder anderweitig. 

 

15. VERTRAULICHKEIT

15.1 Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt während dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Angelegenheiten, Kunden, Klienten oder Lieferanten der anderen Partei an irgendeine Person weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß Klausel 15.2.

15.2 Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:

(a) an ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, die diese Informationen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Partei im Rahmen dieser Vereinbarung kennen müssen Jede Partei stellt sicher, dass ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, an die sie vertrauliche Informationen der anderen Partei weitergibt, dies einhalten Klausel 15.2und

(b) soweit dies durch Gesetz, Gerichtsbeschluss oder eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist.

15.3 Keine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu einem anderen Zweck als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag verwenden.

 

16. DATENSCHUTZ

16.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt dem Data Protection Act 1998, nach dem das Unternehmen als Datenverantwortlicher registriert ist. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden sicher und in Übereinstimmung mit dem Data Protection Act 1998 gespeichert. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für den Zweck bzw. die Zwecke, für die Sie sie uns zur Verfügung gestellt haben. Es kann jedoch sein, dass wir personenbezogene Daten an Dritte weitergeben müssen, damit diese die von Ihnen gewünschte Dienstleistung erbringen können. Darüber hinaus kann es sein, dass wir Informationen weitergeben müssen, wenn es einen legitimen Grund für die Weitergabe gibt (z. B. eine gerichtliche Anordnung), aber wir werden sicherstellen, dass wir immer das Datenschutzgesetz einhalten. Alle Informationen über Sie, die wir an Dritte weitergeben, werden von diesen in Übereinstimmung mit dem Data Protection Act 1998 sicher aufbewahrt und nur zur Bereitstellung der von Ihnen angeforderten Dienstleistungen oder Informationen verwendet. Als betroffene Person haben Sie das Recht, eine Kopie der Sie betreffenden personenbezogenen Daten anzufordern und zu verlangen, dass Ungenauigkeiten korrigiert werden. Fragen zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes sind zu richten an: The Managing Director, E2S, Impress House, Mansell Road, Acton, W3 7QH.

 

17. KOMMUNIKATION

17.1. Alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform in englischer Sprache und sind persönlich zu übergeben oder per vorausbezahlter Post erster Klasse oder per Fax zu versenden:

(a) (im Falle von Mitteilungen an das Unternehmen) an den eingetragenen Sitz des Unternehmens oder an eine geänderte Adresse, die dem Käufer vom Unternehmen mitgeteilt wird; oder

(b) (im Falle von Mitteilungen an den Käufer) an den eingetragenen Sitz des Empfängers (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder (in jedem anderen Fall) an eine Adresse des Käufers, die in einem Dokument angegeben ist, das Teil des Vertrags ist, oder an eine andere Adresse, die dem Unternehmen vom Käufer mitgeteilt wird.

17.2 Die Mitteilungen gelten als zugegangen:

(a) bei Versand durch vorausbezahlte Post erster Klasse zwei Tage (außer Samstagen, Sonntagen, Bank- und Feiertagen) nach der Aufgabe (ausschließlich des Tages der Aufgabe) oder

(b) wenn
durch persönliche Übergabe am Tag der Zustellung; oder

(c) bei Übermittlung per Fax an einem Werktag vor 16.00 Uhr zum Zeitpunkt der Übermittlung und ansonsten am nächsten Werktag.

17.3 An die Gesellschaft gerichtete Mitteilungen sind zu Händen eines Direktors der Gesellschaft zu kennzeichnen.

 

18. GELTENDES RECHT UND JURISDICTION

Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihm oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen englischem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.

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